Limburg-Weilburg. Die 51. Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Limburg-Weilburg findet am Samstag, 23. März 2024, um 14:30 Uhr in Villmar-Seelbach Seelbachtalhalle, Bahnhofstraße 16, statt ...

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Grußworte**
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  5. Aussprache und Beschluss über die Niederschrift der letzten Delegiertenversammlung 2023
  6. Vorstellung „Quiz“
  7. Jahresbericht 2023 des Kreisjugendfeuerwehrwartes
  8. Aussprache über die Jahresberichte der Fachgebiete 2023*
  9. Aussprache und Beschluss über Kassenbericht 2023 und Haushaltsvoranschlag 2024*
  10. Bericht der Kassenprüfer*innen und Entlastung des Kassierers sowie der Kreisjugendfeuerwehrleitung
  11. Wahl von drei Kassenprüfern für das Geschäftsjahr 2024
  12. Wahl eines Wahlausschusses
  13. Neuwahl der Kreisjugendfeuerwehrleitung (auf die Dauer von 3 Jahren)
    a) Wahl einer/es Kreisjugendfeuerwehrwart/in
    b) Wahl einer/es Schriftführer/in
    c) Wahl einer/es Kassierer/in
    d) Wahl einer/es FG-Leiter/in Begegnungen
    e) Wahl einer/es FG-Leiter/in Öffentlichkeitsarbeit
    f) Wahl einer/es FG-Leiter/in Lehrgangs- und Bildungsarbeit
    g) Wahl einer/es FG-Leiter/in Jugendforum
    h) Wahl zweier FG-Leiter/in Wettbewerbe
    i) Wahl eines/er FG-Leiter/in Veranstaltungen
    j) Wahl zweier gleichberechtigter Stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwarte/innen
    k) Kreisjugendfeuerwehr-Sprecher/in (Wahl erfolgt nur von den stimmberechtigten Mitgliedern der Jugendfeuerwehren auf Dauer von 2 Jahren)
  14. Ehrungen
  15. Anträge/ Wünsche
  16. Verschiedenes

- Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten -

* Die jeweiligen Unterlagen sind in der Berichtsmappe zur Delegiertenversammlung enthalten.
** Die Gastredner werden gebeten, ihre Grußworte möglichst kurz zu gestalten.

Zu dieser Verbandsversammlung sind die Delegierten, Führungskräfte der Feuerwehren und Jugendfeuerwehren, sowie Gäste und die Mitglieder der Fachausschüsse herzlich eingeladen.

Gemäß Jugendordnung kann jede Jugendfeuerwehr zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden, wovon eine/r von ihnen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf (und möglichst Mitglied der Jugendfeuerwehr sein soll). Die Mitglieder des Kreisjugendfeuerwehr-ausschusses (Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte/innen) und der Kreisjugendfeuer-wehrleitung sowie die Stadt- und Gemeindejugendsprecher/innen haben zusätzlich jeweils ein Stimmrecht.

Es wird erwartet, dass alle Jugendfeuerwehren der Kreisjugendfeuerwehr mindestens durch ihre Delegierten vertreten sind.

Kleidung: Dienstkleidung

[Hier] in unserem Downloadportal kann die Delegiertenmappe in der Kategorie "Infos Jugendfeuerwehren" => "Berichtsmappen" heruntergeladen werden.

Quelle: Kreisjugendfeuerwehr Limburg-Weilburg

 

 


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