Die Verbandsversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg-Weilburg e.V., welches in Zweifels- oder Streitfällen alle übrigen Beschlüsse aufheben kann.

Die Verbandsversammlung besteht aus

  • den Delegierten der Öffentlichen Feuerwehren im Sinne des § 7 HBKG vom 17.12.98, dies sind Gemeinde- und ggf. bestehende Ortsteilfeuerwehren aus den Städten und Gemeinden des Landkreises Limburg-Weilburg, den Delegierten der Nichtöffentliche Feuerwehren im Sinne des § 14 HBKG vom 17.12.98 aus den Städten und Gemeinden des Landkreises Limburg-Weilburg
  • natürlichen Personen, die sich besondere Verdienste um das Verbands- und Feuerwehrwesen erworben haben und die auf Vorschlag des Vorstandes von der Verbandsversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden
  • aus den Mitgliedern des Verbandsausschusses
Jede Mitgliedsfeuerwehr stellt je angefangene 20 Mitglieder der Einsatzabteilung einen Delegierten/eine Delegierte. Zusätzlich sind die Stadtbrandinspektoren/Stadtbrandinspektorinnen bzw. Gemeinde-brandinspektoren/Gemeindebrandinspektorinnen, im Verhinderungsfall deren Stellvertreter/Stellvertreterinnen Delegierte.
Jährlich ist mindestens eine Verbandsversammlung abzuhalten. Verbandsversammlungen sind auch abzuhalten, wenn das Interesse des Verbandes es erfordert. Stellt mindestens 1/3 der Mitglieder an den Vorstand einen schriftlichen Antrag auf die Einberufung einer Verbandsversammlung, ist diese innerhalb von vier Wochen einzuberufen. In diesem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein. Den Vorsitz in der Verbandsversammlung führt der/die Vorsitzende oder im Verhinderungsfall der/die stellvertretende Vorsitzende. Ist dieser/diese ebenfalls verhindert führt ein anderes Vorstandsmitglied den Vorsitz.

Aufgaben der Verbandsversammlung

  • Wahl des Vorstandes
  • Genehmigung des Protokolls der letzten Verbandsversammlung, der Jahresberichte, der Jahresrechnung und des Haushaltsvoranschlages
  • Entlastung von Vorstand und Kassenverwalter/Kassenverwalterin
  • Wahl von drei Kassenprüfern/Kassenprüferinnen, die nicht dem Verbandsausschuss angehören dürfen,
  • Satzungsänderungen
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Behandlung von Einsprüchen
  • Behandlung und Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, sowie Anträge
  • Vergabe des Kreisfeuerwehrverbandstages. Hierbei haben Bewerber mit echten Jubiläen (z. B. 25, 50, 75, 100 Jahre) Vorrang vor anderen Bewerbern, wobei die Jubiläumszahl keine Bedeutung hat
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes


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