Limburg-Weilburg. Die Brand- und Katastrophensicherung im Landkreis Limburg-Weilburg wird durch die Freiwilligen Feuerwehren wahrgenommen. Zu ihnen gehören knapp 2500 ehrenamtliche Einsatzkräfte in 103 Orts- und Stadtteil-Feuerwehren. Die Kommunen müssen außerdem für die Ausstattung – Gerätehäuser, Equipment und Fahrzeuge – sorgen. Wir haben mal zusammengestellt, was da zusammenkommt ...

Jede Freiwillige Feuerwehr erhält ihre Ausstattung laut Bedarfs- und Entwicklungsplan - Foto: Sina Schuldt (dpa)Bild: Jede Freiwillige Feuerwehr erhält ihre Ausstattung laut Bedarfs- und Entwicklungsplan - Foto: Sina Schuldt (dpa)

Feuerwehr

Von HEIKE LACHNIT 

Die größte Feuerwehr ist die Feuerwehr Limburg mit den Ortsteilwehren. Insgesamt 256 Einsatzkräfte sind dort vorhanden, um alarmiert zu werden. Mit dem ICE-Bahnhof, der A 3 vor der Haustür sowie der Lahn sind nur einige besondere Einsatzgebiete für die Limburger genannt, die eine solche Größe notwendig machen. Und auch wenn in den Ortsteilen noch häufig das Vorurteil besteht, dass die Feuerwehr Kernstadt eine Berufsfeuerwehr sei, handelt es sich auch hier um ehrenamtliche Einsatzkräfte.

Verschiedene Situationen

Uns geht es heute nur um eine Aufstellung der Zahlen, weniger um einen Vergleich. Denn der ist anhand der reinen Zahlen gar nicht möglich. Schließlich steht jede Wehr anderen Herausforderungen und Situationen gegenüber. Zum Beispiel haben Elbtal und Elz beide jeweils 48 Einsatzkräfte, aber dennoch unterscheiden sie sich in ihrer Ausstattung. Elz wird alarmiert bei Unfällen auf der Autobahn und bildet mit der Limburger Wehr die Tunnelfeuerwehr für den ICE-Tunnel. Diese beiden Einsatzgebiete fallen für Elbtal nicht an. Welche Einsatzstärke vorgehalten werden muss, regelt der Bedarfs- und Entwicklungsplan, den jede Gemeinde erstellen und in regelmäßigen Abständen überarbeiten muss.

Gesetzliche Regelungen rund um die Feuerwehr: Die Aufgaben der Gemeinden in Sachen Brandschutz sind im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) geregelt. In Paragraf 3 steht, dass die Gemeinden in Abstimmung mit dem Landkreis einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen haben. Anhand dieses Planes muss die Gemeinde eine Feuerwehr aufstellen und diese mit den notwendigen Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung ausstatten. Weiterhin ist sie für die Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte zuständig. Für ihre Bedürfnisse vor Ort muss eine passende Löschwasserversorgung vorhanden sein. Die notwendigen Alarmierungsvorrichtungen und die Anbindung an die Zentrale Leitstelle muss gegeben sein. Ebenfalls ist es Aufgabe der Gemeinde, für Brandschutzerziehung zu sorgen. Die Feuerwehr muss so aufgestellt sein, dass sie jederzeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches eine Hilfsfrist von zehn Minuten einhalten kann.

In Paragraf 10 werden die Belange der ehrenamtlichen Einsatzkräfte geregelt. In der Feuerwehr dürfen Personen zwischen dem 17. und 60. Lebensjahr tätig sein. Der Dienst kann auf Antrag bis zum 65. Lebensjahr verlängert werden. Zur Feuerwehr dürfen alle Männer und Frauen, die in einer Gemeinde wohnen oder sich dort regelmäßig, etwa am Arbeitsort, aufhalten und für Einsätze zur Verfügung stehen. Einsatzkräfte dürfen dabei in bis zu zwei Feuerwehren Dienst leisten. Führungskräfte sollten in der Gemeinde wohnen. Einsätze dürfen nur geleistet werden, wenn die Personen geistig und körperlich fit sind.

Paragraf 11 regelt, dass Einsatzkräfte bei Einsätzen, Übungen oder Ausbildungsveranstaltungen für die Dauer der Teilnahme unter Fortzahlung des Lohnes von der Arbeit freizustellen sind.

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan

Die notwendige Ausstattung der Feuerwehren wird im jeweiligen Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) festgelegt. In diesen Plan fließt das Risikopotential einer Stadt oder Gemeinde ein. Dabei spielt die Einwohnerzahl eine Rolle, die Unternehmen vor Ort und ihre Größe. Die Straßensituation wird bewertet – enge Straßen, Autobahnen mit hoher Verkehrsdichte oder stark frequentierte Kreisstraßen. Nahe Bahnstrecken, Schienenknotenpunkte, Wasserstraßen und auch Flugplätze werden mit eingerechnet. Weiterhin fließen Gebäude mit überdurchschnittlichem Gefahrenpotential wie Tiefgaragen, Parkhäuser, Tunnelanlagen, aber auch kulturhistorische Gebäude mit in die Risikobewertung ein. Weiterhin wird geschaut, ob es im Ort Gebäude mit vielen, womöglichen hilfsbedürftigen Menschen gibt wie Krankenhäuser, Kuranlagen, Altenheime, Hotels, Kindertagesstätten, Schulen, Sporthallen oder Konzertsäle. Einen besonderen Stellenwert haben Firmen mit chemischen oder biotechnologischen Produkten, aber auch Mast- und Milchviehanlagen. Diese Faktoren erhalten alle eine Risikobewertung, aus deren Endergebnis der Bedarf der Feuerwehren berechnet wird.

Förderung durchs Land

Durch das Gesamtrisiko ist genau vorgegeben, welche Fahrzeuge eine Kommune anschaffen soll. Nur die Fahrzeuge, die der Bedarfs- und Entwicklungsplan einer Stadt oder Gemeinde vorsieht, werden in der Anschaffung vom Land Hessen gefördert. Ob und wann aber all das angeschafft wird, was der BEP vorsieht, entscheidet das jeweilige Kommunalparlament.

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

 


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