Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Limburg. Zwei Männer stehen wegen Betrug bzw. Meineid vor dem Schöffengericht in Limburg. Der des Meineids angeklagte Limburger schweigt, der andere bestreitet die Vorwürfe ...

Ein Richter mit Richterhammer in einem Gerichtssaal - Foto: Daniel Naupold/Archiv
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Ein Richter mit Richterhammer in einem Gerichtssaal - Foto: Daniel Naupold/Archiv

Autohändler wird Betrug vorgeworfen

Ein Autohändler und sein Mitarbeiter müssen sich derzeit vor Gericht verantworten. Es geht um den Verkauf eines alten Feuerwehrfahrzeuges und die Frage, ob das fahrtüchtig war.

Am 4. August 2013 verkaufte der Autohändler einem Ehepaar einen Ford-Transit, Baujahr 1968, der in Bestzeiten bei der Feuerwehr eingesetzt wurde. Er hatte gerade 27 000 Kilometer auf dem Tacho, stand aber von 1991 bis 2013 in der Garage. Der Autohändler hatte den Pkw im Internet angeboten und volle Fahrbereitschaft attestiert. Die Käufer erwarben das Fahrzeug für 3000 Euro, machten sich mit dem Transit auf eine Fahrt zum Bodensee, verloren aber schon frühzeitig den linken Vorderreifen und mussten die Fahrt abbrechen.

Der zweite Angeklagte, der Mitarbeiter des Autohändlers, hatte in einem Zivilprozess unter Eid ausgesagt, sein Chef habe das Ehepaar, das den Ford-Transit gekauft hatte, auf erhebliche Mängel aufmerksam gemacht und ihm davon abgeraten, zum Bodensee zu fahren.

„Ich habe das Auto verkauft und bin vom ursprünglichen Verkaufspreis von 3999 Euro noch nach unten abgewichen“, sagte der Autohändler. Er sei trotz des negativen TÜV-Berichts noch mehrfach von Limburg nach Bad Camberg gefahren und habe keinerlei Mängel festgestellt. Daher sei das Auto für ihn „fahrfähig“ gewesen. Er habe die beiden Käufer auf die Mängel aufmerksam gemacht und ihnen angeraten, mit dem Auto nicht bis zum Bodensee zu fahren. Der Käufer habe ihm daraufhin erklärt, er werde die Mängel selbst beseitigen. So sei der Fall für ihn, den Angeklagten, erledigt gewesen. „Ich übernehme keine Garantie, wenn das Auto auseinanderfliegt“, soll der Autohändler dem Kunden gesagt haben.

Nachdem sich die Käufer bei ihm nach der Reifenpanne gemeldet hatten, habe er ihnen sogar angeboten, das Auto abzuschleppen.

Schließlich ist es zu einem Zivilprozess gekommen, in dem der Angeklagte zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt worden war. In diesem Prozess hatte der nun Mitangeklagte beeidet, sein Chef habe die Käufer auf die vorhandenen Mängel aufmerksam gemacht.

Die Verhandlung wird am Dienstag, 24. November, 9 Uhr, fortgesetzt. Die Vorsitzende Bettina Kilian hat angeordnet, einen Sachverständigen mit der Klärung der Frage zu beauftragen, weshalb sich der linke vordere Reifen gelöst haben könnte. bb

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 


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