Kreisfeuerwehrverband
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Fachbereiche/Arbeitskreise
Um eine zielführende Verbandsarbeit zu gewährleisten, zur ausreichenden Beteiligung der Mitgliedsfeuerwehren an der Verbandsarbeit und zur Vorbereitung der Beratungen und Beschlüsse im Verbandsausschuss und im Verbandsvorstand wurden Fachbereiche bzw. Arbeitskreise gebildet. Die Verbandsversammlung hat das Recht, weitere Fachbereiche zu bilden. Außerdem kann der Verbandsvorstand kurzfristig weitere sporadische Arbeitskreise bilden. Über die jeweilige Besetzung wird die Verbandsversammlung jeweils unterrichtet.
Zusammensetzung und Organisation der Fachbereiche:
Soweit sich aus den besonderen Ordnungen (z.B. Jugendordnung, Geschäftsordnung Musik, Satzung Sterbekasse) keine andere Regelung ergibt:
- setzen sich die Fachbereiche aus einem nicht stimmberechtigten Mitglied des Vorstandes und Angehörigen der Mitgliedsfeuerwehren, die vom Verbandsausschuss benannt worden sind, zusammen
- ist die Zahl der stimmberechtigten Teilnehmer je Fachbereich auf fünf Personen beschränkt, es sei denn, der Verbandsausschuss beschließt eine größere Besetzung
- wählen die Fachbereiche auf die Dauer von fünf Jahren einen/eine Sprecher/Sprecherin, der/die den Fachbereich im Verbandsausschuss vertritt
Die Fachbereiche können sich weiterer sachkundiger Personen und Institutionen bedienen. In den Fachbereichen/Arbeitskreisen (FB/AK) sind viele Kameradinnen und Kameraden oft zusätzlich zum normalen Feuerwehrdienst ehrenamtlich tätig. Hierfür ein besonderer Dank!




