Ausbildungsorte / Ziele
Die "Unterweisung im Umgang mit der Motorkettensäge" ist die weitergehende Qualifizierung eines/r Feuerwehrmanns/-frau nach der erfolgreich abgeschlossenen Truppmannausbildung Teil 2. Im Rahmen ihrer Aufgaben muss die Feuerwehr öfters umgestürzte Bäume zerkleinern und auf Seite räumen. Diese Arbeit ist äußerst unfallträchtig, was zahlreiche Unfälle im Bereich der Feuerwehr zeigen. Um in solchen Situationen richtig handeln zu können, werden die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr im Umgang mit der Motorsäge in der Regel durch Forstwirtschaftsmeister unterwiesen. Es kommt im Umgang mit der Motorsäge bei Baumfällarbeiten nicht nur auf die Bedienung an, sondern insbesondere auch auf die Arbeitssicherheit. Dazu zählt neben der Motor- und Kettentechnik in erster Linie die persönliche Schutzausrüstung. , die neben der Motorsäge universell im Feuerwehrfahrzeug mitgeführt wird. Der Träger des Brandschutzes ist verantwortlich für die Auswahl und den Einsatz geeigneter Personen zum Umgang mit der Motorkettensäge (§ 1 UVV „Forsten“ (GUV-V C 51) in Verbindung mit § 14 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C 53 und § 36 UVV „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V A1)).
Unterweisungen im Umgang mit der Motorkettensäge werden im Landkreis Limburg-Weilburg auf Gemeinde-/Stadtebene durchgeführt. Die Planung obliegt dem jeweiligen Stadt-/Gemeindebrandinspektor.
Ziel der Unterweisung ist, den Umgang mit der Motorsäge kennenzulernen, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und richtig einzuschätzen zu können um bei Einsätzen und Übungen eigenständig unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsbestimmungen Arbeiten mit der Motorsäge durchführen können.
Voraussetzungen
- Aktives Mitglied der Einsatzabteilung
- Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1
- Vollendetes 18. Lebensjahr
Anmeldung auf dem Dienstweg an den zuständigen Stadt-/Gemeindebrandinspektor. Teilnahmebescheinigungen können über KBM Jürgen Lang beantragt und ausgestellt werden.
Dauer / Zeiten
Dauer des Seminars: mindestens 12 Stunden.
Der Lehrgang findet in der Regel an einem Wochenende freitagsabends und samstags statt.
Termine können ggf. dem [Terminkalender] entnommen werden oder sind per Anfrage an den zuständigen Stadt-/Gemeindebrandinspektor zu erfragen.
Zeiten:
- freitags von 18:30 - 22:00 Uhr
- samstags von 08:00 - 17:00 Uhr
Mitzubringen
- Feuerwehr-Stiefel
- Feuerwehr-Einsatzhose
- Feuerwehr-Einsatzjacke
- Feuerwehr-Helm mit Nackenschutz (besser zusätzlich Forsthelm)
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe
- Gehörschutz
- Schnittschutzkleidung (Beinlinge oder Schnittschutzhose mit rundumlaufendem Schnittschutz)
- Wetterjacke
- Schreibmaterial
Ausbilder / Helfer
Die Unterweisungen im Umgang mit der Motorkettensäge werden in der Regel durch Forstwirtschaftsmeister nach Absprache mit dem jeweiligen Stadt-/Gemeindebrandinspektor durchgeführt.
Musterausbildungsplan
folgt
Hinweis: Die angegebenen Zeiten und Reihenfolge der Unterrichtseinheiten können sich verschieben.
Weitere Informationen:
Falls Berichte bzw. Bilder vorhanden sind, finden Sie diese in den Rubriken [Aktuelles] bzw. [Bildergalerie].
[Hier] finden Sie Übungsfragebögen zu den unterschiedlichsten Themengebieten.
[Hier] finden Sie Übungsfragebögen zu den unterschiedlichsten Themengebieten.
[Hier] geht es zum Forum zum Themenbereich "Motorkettensäge"
Downloads zum Themenbereich Motorkettensäge :
[Hier] finden Sie die GUV-V C 51 "Forsten" (siehe insbesondere § 1)
[Hier] finden Sie die GUV-V C 53 "Feuerwehren" (siehe insbesondere § 14)
[Hier] finden Sie die GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention" (siehe insbesondere § 36)








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